Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2024 unverändert 18,6%, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich neu auf 7.550,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag des RVN ab 01. Januar 2024 = 702,15 € (7.550,00 € *18,6% * 5/10).