Aktuelles

2024

Bericht des RVN 2024

Das RVN wird in den kommenden Mitteilungen der niedersächsischen Rechtsanwaltskammern einen aktuellen Bericht zur Lage des Versorgungswerkes veröffentlichen. Der Bericht kann hier

abgerufen werden.

Regelpflichtbeitrag ab Januar 2024

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2024 unverändert 18,6%, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich neu auf 7.550,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag des RVN ab 01. Januar 2024 = 702,15 € (7.550,00 € *18,6% * 5/10).