Mitgliedschaft

Sterbegeld

Beim Tode eines Mitgliedes des Versorgungswerkes wird an den hinterbliebenen Ehegatten ein Sterbegeld gezahlt. Wurde dauernd der Regelpflichtbeitrag gezahlt, so beträgt das Sterbegeld 770,00 €, bei geringerem oder erhöhtem Versorgungsbeitrag verändert sich der Betrag entsprechend. Das Sterbegeld darf jedoch den Betrag von 3 Monatsrenten bzw. 3 Monatsrenten, auf die das Mitglied bei seinem Ableben Anspruch gehabt hätte, nicht übersteigen.