Mitgliedschaft

Die Satzung gewährt einen Rechtsanspruch auf

  • Altersrente,
  • Berufsunfähigkeitsrente,
  • Hinterbliebenenrenten,
  • Sterbegeld,
  • Erstattung oder Übertragung von Beiträgen und
  • Kapitalabfindungen.

Außerdem können Zuschüsse zur Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden.