Aktuelles

2022

Elektronisches Befreiungsverfahren

Ab dem 01.01.2023 kann ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI für Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen nur noch elektronisch gestellt werden. Ein Antrag in Papierform ist dann nicht mehr möglich. Infoblatt

 

Hierzu werden wir Ihnen in Kürze weitere Informationen zur Verfügung stellen.

Geschäftsbericht 2021

 

Der Geschäftsbericht für das Jahr 2021 ist erstellt und kann hier abgerufen werden.

Hier

 

Bericht des RVN

Das RVN wird in den kommenden Mitteilungen der niedersächsischen Rechtsanwaltskammern einen aktuellen Bericht zur Lage des Versorgungswerkes veröffentlichen. Der Bericht kann hier 

abgerufen werden.

Satzungsänderung zum 17.01.2022

 

Die Vertreterversammlung des RVN hat am 01.09.2021 die Änderung der Satzung beschlossen. Das Niedersächsische Justizministerium hat die Satzungsänderung durch Erlass am 06.12.2021 genehmigt. Die Veröffentlichung erfolgte am 17.01.2022 in der Niedersächsischen Rechtspflege, sodass die geänderte Satzung zum 17.01.2022 in Kraft getreten ist.

 

Den geänderten Satzungstext finden Sie unter Formulare.

Eine Übersicht über die einzelnen Änderungen finden Sie hier.

Regelpflichtbeitrag ab Januar 2022

REGELPFLICHTBEITRAG AB JANUAR 2022

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2022 unverändert 18,6%, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich neu auf 7.050,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag des RVN ab 01. Januar 2022 = 655,65 € (7.050,00 € *18,6% * 5/10).