Aktuelles

2016

Der Rentensteigerungsbetrag bleibt unverändert bei 43,50 €. Die laufenden Renten wurden nicht erhöht.

Durch Anpassung der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich der Regelpflichtbeitrag auf monatlich 593,73 €.

Die von der Vertreterversammlung beschlossenen Satzungsänderungen sind zum 15.01.2016 in Kraft getreten.

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2016 18,7%.

Der Rentensteigerungsbetrag (bezogen auf den 5/10 Beitrag) wurde ab 01.01.2016 um 0,2766 % von 43,38 € auf 43,50 € erhöht.