Aktuelles

Regelpflichtbeitrag ab Januar 2020

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2020 unverändert 18,6%, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf 6.900,00€ monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag des RVN ab 01. Januar 2020 = 641,70€ (6.900,00€ *18,6% * 5/10).

 

Rentensteigerungsbetrag und lfd. Renten 2020

Der Rentensteigerungsbetrag (bezogen auf den 5/10 Beitrag) wurde ab 01.01.2020 um 0,4118 % von 43,71 € auf 43,89 € erhöht. Die laufenden Renten wurden ab 01.01.2020 um 0,4118 % erhöht.

 

Im Wege des Ausbaus der deutschlandweiten Vermittlungstechnik auf Voice over IP (kurz VoIP) war auch das Versorgungswerk verpflichtet, die Telefonanlage auf diese Technik umzustellen. Seit dem Umstellungsprozess im letzten Jahr...

Bericht des RVN

Das RVN wird in den kommenden Mitteilungen der niedersächsischen Rechtsanwaltskammern einen aktuellen Bericht zur Lage des Versorgungswerkes veröffentlichen. Der Bericht kann hier abgerufen werden.

Durch Änderung des Grundlagengesetzes ist der Landesgesetzgeber dem mit § 231 Abs. 4 d Satz 1 des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) ausgesprochenen Appell des Bundesgesetzgebers zur Abschaffung von Altersgrenzen für berufsständische Versorgungseinrichtungen gefolgt ...

Regelpflichtbeitrag ab Januar 2019

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2019 unverändert 18,6%, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf 6.700,00€ monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag des RVN ab 01. Januar 2019= 623,10€ (6.700,00 € * 18,6% * 5/10).