Bahnhofsstraße 6 • 29221 Celle

Telefon: 05142-9197-0 

Das Versorgungswerk

Das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen gesetzliche Aufgabe es seit 1982 ist, seinen Mitgliedern eine Alters- und  Berufsunfähigkeitsrente bzw. deren Angehörigen eine Hinterbliebenenrente zu gewähren.

Das Versorgungswerk

Mitglieder und Beiträge

Erfahren Sie hier mehr über die Mitgliedschaft und Beitragspflicht.

 

Mitglieder und Beiträge

Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mitglieder, die den Rechtsanwaltsberuf im Angestelltenverhältnis ausüben, können sich aufgrund der Mitgliedschaft im Versorgungswerk von der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI befreien lassen. Dieser Antrag ist ab dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch zu stellen.

elektronischer Antrag

Aktuelles

Geschäftsbericht 2022

Der Geschäftsbericht für das Jahr 2022 ist erstellt und kann hier abgerufen werden.

Auswirkungen der Inflation auf die Renten

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie hier.

Leistungen

Die Satzung gewährt einen Rechtsanspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Erstattung oder Übertragung von Beiträgen und Kapitalabfindungen (§ 11 Abs. 1). Außerdem können gem. § 11 Abs. 2 Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden.

Leistungen