Das Versorgungswerk
Das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen gesetzliche Aufgabe es seit 1982 ist, seinen Mitgliedern eine Alters- und Berufsunfähigkeitsrente bzw. deren Angehörigen eine Hinterbliebenenrente zu gewähren.
Mitglieder und Beiträge
Erfahren Sie hier mehr über die Mitgliedschaft und Beitragspflicht.
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
Mitglieder, die den Rechtsanwaltsberuf im Angestelltenverhältnis ausüben, können sich aufgrund der Mitgliedschaft im Versorgungswerk von der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI befreien lassen. Dieser Antrag ist ab dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch zu stellen.
Leistungen
Die Satzung gewährt einen Rechtsanspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Erstattung oder Übertragung von Beiträgen und Kapitalabfindungen (§ 11 Abs. 1). Außerdem können gem. § 11 Abs. 2 Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden.