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Das Versorgungswerk

Das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen gesetzliche Aufgabe es seit 1982 ist, seinen Mitgliedern eine Alters- und  Berufsunfähigkeitsrente bzw. deren Angehörigen eine Hinterbliebenenrente zu gewähren.

Das Versorgungswerk

Mitglieder und Beiträge

Erfahren Sie hier mehr über die Mitgliedschaft und Beitragspflicht.

 

Mitglieder und Beiträge

Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mitglieder, die den Rechtsanwaltsberuf im Angestelltenverhältnis ausüben, können sich aufgrund der Mitgliedschaft im Versorgungswerk von der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI befreien lassen. Dieser Antrag ist ab dem 01.01.2023 ausschließlich elektronisch zu stellen.

elektronischer Antrag

Aktuelles

Bericht des RVN 2024

Das RVN wird in den kommenden Mitteilungen der niedersächsischen Rechtsanwaltskammern einen aktuellen Bericht zur Lage des Versorgungswerkes veröffentlichen. Der Bericht kann hier

abgerufen werden.

Regelpflichtbeitrag ab Januar 2024

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2024 unverändert 18,6%, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich neu auf 7.550,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag des RVN ab 01. Januar 2024 = 702,15 € (7.550,00 € *18,6% * 5/10).

Leistungen

Die Satzung gewährt einen Rechtsanspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Erstattung oder Übertragung von Beiträgen und Kapitalabfindungen (§ 11 Abs. 1). Außerdem können gem. § 11 Abs. 2 Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden.

Leistungen