Das Versorgungswerk
Das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, dessen gesetzliche Aufgabe es seit 1982 ist, seinen Mitgliedern eine Alters- und Berufsunfähigkeitsrente bzw. deren Angehörigen eine Hinterbliebenenrente zu gewähren.
Mitglieder und Beiträge
Erfahren Sie hier mehr über die Mitgliedschaft und Beitragspflicht.
Leistungen
Die Satzung gewährt einen Rechtsanspruch auf Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Erstattung oder Übertragung von Beiträgen und Kapitalabfindungen (§ 11 Abs. 1). Außerdem können gem. § 11 Abs. 2 Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden.
