Rechtsanwaltsversorgungswerk
Niedersachsen

Warum Versorgungswerk

Durch das Gesetz über das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen (RVNG) vom 14. März 1982 (Nds. GVBl. S. 65) wurde mit Wirkung zum 1. April 1982 das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte errichtet. Durch dieses Gesetz wurde erstmals für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eines Bundeslandes eine berufsständische Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung geschaffen.

Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen und der Anforderungen von Teilen der Rechtsprechung war die Überarbeitung einzelner Bestimmungen erforderlich. Deswegen wurde das Gesetz über das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte vom 14. März 1982 geändert, insbesondere durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte vom 22.01.2014 (Nds. GVBl. S. 28). Die letzte Änderung ist zum 01.01.2022 in Kraft getreten (Nds. GVBl. S. 891). Dabei wurden Erfahrungen aus der praktischen Anwendung des Gesetzes eingearbeitet. Die Gesetzesänderung wurde auch zum Anlass genommen, die Bezeichnung des Versorgungswerkes geschlechtsneutral zu fassen und zu vereinfachen sowie die Bezeichnung seiner Organe den heutigen sprachlichen Gepflogenheiten anzupassen.

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Vorsorge und
Vertrauen

Das RVN gewährt seinen Mitgliedern Versorgungsleistungen, die den klassischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger entsprechen: Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Witwerrenten, Vollwaisen- und Halbwaisenrenten) und Sterbegeld, in bestimmten Fällen auch Kapitalabfindungen und Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.

Mitglieder des RVN sind obligatorisch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Rechtsanwaltskammern der Oberlandesgerichtsbezirke Braunschweig, Celle und Oldenburg angehören. Die Mitgliedschaft ist unabhängig davon, ob der Rechtsanwaltsberuf selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird.

Als Finanzierungsverfahren wendet das RVN das offene Deckungsplanverfahren an. Bei diesem Verfahren werden neben dem Aufbau eines hohen Kapitalstocks auch generationenübergreifende Elemente einbezogen. Das Kapital wird nach strengen versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften sicher, wertbeständig und rentabel angelegt.

Die Rechtsaufsicht obliegt dem Niedersächsischen Justizministerium. Die Fachaufsicht erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.

Seit dem 01.01.1998 besteht zwischen dem RVN und der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen (HRAV) eine Verwaltungskooperation. Dabei werden auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrags alle administrativen Tätigkeiten der HRAV vom RVN ausgeführt.

Das RVN ist Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V." (ABV).