Rechtsanwaltsversorgungswerk
Niedersachsen
Warum Versorgungswerk
Durch das Gesetz über das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen (RVNG) vom 14. März 1982 (Nds. GVBl. S. 65) wurde mit Wirkung zum 1. April 1982 das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte errichtet. Durch dieses Gesetz wurde erstmals für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eines Bundeslandes eine berufsständische Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung geschaffen.
Aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen und der Anforderungen von Teilen der Rechtsprechung war die Überarbeitung einzelner Bestimmungen erforderlich. Deswegen wurde das Gesetz über das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte vom 14. März 1982 geändert, insbesondere durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Niedersächsische Versorgungswerk der Rechtsanwälte vom 22.01.2014 (Nds. GVBl. S. 28). Die letzte Änderung ist zum 01.01.2022 in Kraft getreten (Nds. GVBl. S. 891). Dabei wurden Erfahrungen aus der praktischen Anwendung des Gesetzes eingearbeitet. Die Gesetzesänderung wurde auch zum Anlass genommen, die Bezeichnung des Versorgungswerkes geschlechtsneutral zu fassen und zu vereinfachen sowie die Bezeichnung seiner Organe den heutigen sprachlichen Gepflogenheiten anzupassen.