Aktuelles

Regelpflichtbeitrag ab Januar 2018

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2018 18,6 %, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf 6.500,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag des RVN ab 01. Januar 2018= 604,50 € (6.500,00 € * 18,6 % * 5/10).

Wahl Vertreterversammlung 2017

Im Oktober 2017 hat die Wahl zur Vertreterversammlung des Rechtsanwaltsversorgungswerkes Niedersachsen stattgefunden. Das Ergebnis der Wahl können Sie hier einsehen. Ergebnis Wahl VV 2017

Mit Schreiben vom 07.06.2017 wurden alle Wahlberechtigten informiert, dass nunmehr Wahlvorschläge eingesandt werden können.

Kleine Änderung des § 46 a der BRAO (Bundesgesetzblatt am 17.05.2017 – BGBl. I S. 1121)

Der Rentensteigerungsbetrag bleibt unverändert bei 43,50 €. Die laufenden Renten wurden nicht erhöht.

Durch Anpassung der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich der Regelpflichtbeitrag auf monatlich 593,73 €.