Aktuelles

Durch Änderung des Grundlagengesetzes ist der Landesgesetzgeber dem mit § 231 Abs. 4 d Satz 1 des Sechsten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) ausgesprochenen Appell des Bundesgesetzgebers zur Abschaffung von Altersgrenzen für berufsständische Versorgungseinrichtungen gefolgt ...

Regelpflichtbeitrag ab Januar 2019

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2019 unverändert 18,6%, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf 6.700,00€ monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag des RVN ab 01. Januar 2019= 623,10€ (6.700,00 € * 18,6% * 5/10).

 

Rentensteigerungsbetrag und lfd. Renten 2019

Der Rentensteigerungsbetrag gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung des Versorgungswerkes beträgt ab 01.01.2019 unverändert 43,71 €. Die laufenden Renten werden nicht erhöht.

Die Vertreterversammlung hat sich zu diesem Schritt auf Vorschlag des Vorstandes entschlossen, den im vergangenen Jahr kommunizierten Weg konsequent weiter zu beschreiten.

Unser dauerhafter Rechnungszins liegt mit 3,75 % über den von uns konservativ erzielbaren Marktrenditen. Es besteht daher die Notwendigkeit, unseren Rechnungszins weiter abzusenken. Um dies ohne Leistungseinschränkungen durchführen zu können, sind hierfür weitere Rückstellungen zu bilden.

 

Satzungsänderung zum 15.11.2018

Die Vertreterversammlung des RVN hat am 05.09.2018 die Änderung der Satzung beschlossen. Änderungen wurden in § 2 (Bekanntmachungen des Versorgungswerkes), § 15 Abs. 3 Nr.3 (Anpassung der Zusatzzeitenstaffelung), § 32 Abs. 2 (geänderte Vorschrift des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Vermögensanlage) und zum Inkrafttreten in § 41 Abs. 2 der Satzung vorgenommen.

 

Das Niedersächsische Justizministerium hat die Satzungsänderung durch Erlass am 18.10.2018 genehmigt. Die Veröffentlichung erfolgte am 15.11.2018 in der Niedersächsischen Rechtspflege, sodass die geänderte Satzung zum 15.11.2018 in Kraft getreten ist.

 

Den geänderten Satzungstext finden Sie unter Formulare.

Rentensteigerungsbetrag und lfd. Renten 2018

Der Rentensteigerungsbetrag (bezogen auf den 5/10 Beitrag) wurde ab 01.01.2018 um 0,4828 % von 43,50 € auf 43,71 € erhöht. Die laufenden Renten wurden ab 01.01.2018 um 0,4828 % erhöht.

Regelpflichtbeitrag ab Januar 2018

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2018 18,6 %, die Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf 6.500,00 € monatlich. Dementsprechend beträgt der Regelpflichtbeitrag des RVN ab 01. Januar 2018= 604,50 € (6.500,00 € * 18,6 % * 5/10).