Archivierte Beiträge
Regelpflichtbeitrag ab Januar 2016
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2016 18,7%.
Rentensteigerungsbetrag und lfd. Renten 2016
Der Rentensteigerungsbetrag (bezogen auf den 5/10 Beitrag) wurde ab 01.01.2016 um 0,2766 % von 43,38 € auf 43,50 € erhöht.
Neuerung für Krankengeldbezieher ab Januar 2016
Ab dem 1. Januar 2016 erhalten Bezieher von Krankengeld, die wegen einer Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, auf Antrag diejenigen Beiträge an das Versorgungswerk gezahlt, die ansonsten an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten gewesen wären.
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Syndikusanwälte
Seit dem 01.01.2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft.