Aktuelles

Syndikusanwälte

Seit dem 01.01.2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft. Seit dem 01.01.2016 können bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Anträge auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt gestellt werden. Daneben besteht die Möglichkeit über das Versorgungswerk einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie bei  Vorliegen der Voraussetzungen einen Antrag auf rückwirkende Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Die Anträge zum Befreiungsverfahren können auf unserer Service-Seite heruntergeladen werden. Der Antrag auf Zulassung als Syndikusanwalt ist bei den zuständigen Rechtsanwaltskammern erhältlich.

Des Weiteren verweisen wir auf die Informationen der Deutschen Rentenversicherung, insbesondere zum Verfahren sowie den einzuhaltenden Fristen, die unter dem folgendem Link abrufbar sind:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/0_Home/meldungen/syndikusanwaelte/2016_06_01_syndikusrechtsanwaelte.html#top

Stand: 01. Januar 2016

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