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Satzungsänderungen zum 15.01.2016 in Kraft getreten

Die von der Vertreterversammlung beschlossenen Satzungsänderungen sind zum 15.01.2016 in Kraft getreten. Die Frist zur Wahl des persönlichen Pflichtbeitrags gemäß § 25 Abs. 2 der Satzung wurde von drei auf fünf Jahre angehoben. Zudem kann als zusätzlicher Versorgungsbeitrag gem. § 26 der Satzung nun ein Betrag in Höhe von 50 % des persönlichen Pflichtbeitrags geleistet werden (zuvor 30 %).

Stand: 15. Januar 2016

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