Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen
von Kornetzky-Stobbe
seit dem 9. Oktober 2025 sind Banken verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen den Namen des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abzugleichen und ihre Kunden über mögliche Abweichungen zu informieren. Dieses Verfahren nennt sich Verification of Payee (VoP) und ist sowohl für Instant Payments als auch für reguläre SEPA-Überweisungen verpflichtend.
Bitte geben Sie daher bei Überweisungen an das Versorgungswerk die exakte Bezeichnung des Versorgungswerks als Zahlungsempfänger an:
Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachen