Zusammenschluss der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen mit dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen
von Kornetzky-Stobbe
Zusammenschluss der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen mit dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen
Zum 1. Januar 2027 wird sich der Zusammenschluss der Hanseatischen Rechtsanwaltsversorgung Bremen (HRAV) mit dem Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen (RVN) vollziehen. Mit Inkrafttreten des Staatsvertrags überträgt die HRAV unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ihr Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten auf das RVN. Der Mitgliederbestand und sämtliche erworbene Anwartschaften gehen auf das RVN über. Das RVN führt daraufhin die Bezeichnung „Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen/Bremen“. Es gelten die Bestimmungen, die für das RVN gelten. Für den Bestand des RVN ergeben sich insoweit keine Änderungen.
Der für einen Zusammenschluss notwendige Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen wurde gefasst und wird zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das Bremische und Niedersächsische Zustimmungsgesetz sind in der Bürgerschaft bzw. im Landtag beschlossen worden und in Kraft getreten. Die Gesetze sowie der Staatsvertrag können hier
und
eingesehen werden.